Teilnahmebedingungen
und Durchführung des Gewinnspiels „Holunder“ auf Facebook
Die nachfolgenden
Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen
(nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) des Gewinnspiels „Frühstücksset“.
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich jeder Teilnehmer mit
den Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Teilnahme an dem
Gewinnspiel ist kein Produktkauf erforderlich.
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel „Holunder“ (im
Folgenden „Gewinnspiel“ genannt) ist eine Aktion der Silvanus
Bienenprodukte UG (haftungsbeschränkt), Kreuznacher Str. 40 , 60486
Frankfurt am Main (im Folgenden „Imkerei Silvanus“ genannt). Facebook
steht rechtlich nicht mit der Veranstaltung des Gewinnspiels in
Verbindung. Die Auslobung/Kommunikation des Gewinnspiels bei Facebook
erfolgt ausschließlich auf Verantwortung und Risiko von Imkerei
Silvanus.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle
Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr
vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in
Deutschland haben (Post-/Zustelladresse). Mitarbeiter der Silvanus
Bienenprodukte UG (haftungsbeschränkt) und deren Familien- und
Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahmeausschluss
Imkerei Silvanus behält sich das
Recht vor, jeden Teilnehmer, der bei der Teilnahme des Gewinnspiels
falsche Angaben macht, das Gewinnspiel manipuliert, zu manipulieren
versucht oder anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt,
von dem Gewinnspiel auszuschließen. Darüber hinaus kann Imkerei
Silvanus das Gewinnspiel ferner modifizieren, aussetzen oder beenden,
soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer - nicht von Imkerei
Silvanus zu beeinflussender - Umstände, erforderlich sein sollte. Jede
Form automatisierter Teilnahme oder andere Automatismen zur Teilnahme
führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
4. Laufzeit des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel läuft vom 31.08.2018
mit Live-Gang des Aufruf-Posts auf der Imkerei Silvanus Facebook Seite
bis zum 06.09.2018, 23:59 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Teilnahme
nicht mehr möglich (Teilnahmeschluss).
5. Teilnahme
Facebook: Um an dem Gewinnspiel
teilzunehmen, muss ein jeder Teilnehmer im Teilnahmezeitraum auf dem
Imkerei Silvanus Facebook Account, der mit einer "Gefällt mir"-Angabe
zu versehen ist, den Gewinnspielpost mit einem Like versehen sowie
unter diesem in einem Kommentar angeben, welche weitere Zutat aus
Teilnehmersicht eine gute Kombination sein könnte - alles ist erlaubt.
Eine Mehrfachteilnahme durch die
Einreichung mehrerer Kommentare ist nicht möglich.
Mit der Veröffentlichung des
Kommentares unter dem Gewinnspielpost auf Facebook werden die Teilnahmebedingungen seitens eines Teilnehmers
anerkannt und akzeptiert.
Von der Teilnahme am Gewinnspiel
ausgeschlossen sind Postings, Fotos und Inhalte mit beleidigender
Sprache sowie Fotos und Untertitel, die diskriminierende, rassistische,
jugendgefährdende Inhalte tragen oder negativen Bezug zu Personen oder
Unternehmen haben oder anderweitig anstößige und/oder in
gesellschaftlicher Hinsicht negative Auswirkung haben.
Der Teilnehmer ist für die
Richtigkeit seiner Angaben selbst verantwortlich. Falls der Gewinn im
Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Angaben des Teilnehmers nicht
korrekt zugeordnet werden kann, erlischt der Gewinnanspruch des
Teilnehmers.
6. Preis & Ermittlung der Gewinner
Die Gewinner werden aus allen
ordnungsgemäßen Teilnehmern der Verlosung mittels Losverfahren am 07.09.2018 ermittelt.
Unter allen
Teilnehmern wird 1 Gewinner ausgelost.
Gewinn 1 Glas 250 Gramm Honig und Holunderblüten.
Die Gewinner werden innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Ende
der Verlosung mittels Nachricht durch Imkerei Silvanus unter ihrem
Kommentar unter dem Gewinnspielpost auf Facebook benachrichtigt. Jeder
Gewinner muss sich, um seinen Gewinn anzunehmen und zu bestätigen, bis
einschließlich 15.09.2018 per Direktnachricht (inkl. Nennung seiner
Adressdaten: Name und Anschrift) bei Imkerei Silvanus
zurückmelden.
Findet keine korrekte Rückmeldung
statt entfällt der Gewinnerspruch und es wird eine neue Gewinnerin bzw.
ein neuer Gewinner ermittelt und der Anspruch auf den Gewinn entfällt.
Gleiches gilt für den Fall, dass ein Gewinner telefonisch, schriftlich
oder in sonstiger Weise auf ihren/seinen Gewinn verzichtet hat.
Die Abtretung eines Gewinns an Dritte
ist nicht möglich. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes oder der
Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Imkerei Silvanus behält sich das
Recht vor, den Gewinn durch einen anderen Gewinn in einem ähnlichen
Wert zu ersetzen, sofern der genannte/zugeordnete Gewinn aus Gründen,
die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Imkerei Silvanus liegen,
nicht mehr erhältlich ist.
7. Rechteeinräumung durch Gewinner
Imkerei Silvanus ist berechtigt die
Gewinner namentlich in einem Gewinner-Post der Silvanus Bienenprodukte
UG (haftungsbeschränkt) (Imkerei Silvanus) nennen und auf somit
Facebook zu veröffentlichen.
8. Datenschutz
Ihre Daten (bis auf die
Gewinner-Posts/Bekanntgabe auf Facebook) werden nicht an Dritte
weitergegeben. Im Übrigen wird auf die Datenschutzschutzerklärung von
Imkerei Silvanus verwiesen: http://www.imkerei-silvanus.de/Datenschutz.html
9. Haftungsausschluss
Imkerei Silvanus wird mit der
Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.
Imkerei Silvanus tritt, im Schadensfalle jedoch diesbezügliche evtl.
ihr vorliegende Schadenersatzansprüche an die jeweiligen Gewinner mit
schuldbefreiender Wirkung ab. Eine Schadenersatzpflicht seitens Imkerei
Silvanus besteht darüber hinaus nur, sofern der Schaden auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person
haftet Imkerei Silvanus auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Darüber
hinaus haftet Imkerei Silvanus auch für die nur einfach fahrlässige
Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung und die
Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die
durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung
von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Servers,
unrichtige Inhalte, Verluste oder Löschung von Daten oder durch Viren
entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt ausnahmslos das jeweils
einschlägige Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten ferner die AGB und
Richtlinien von Facebook. Kommentare, die dagegen verstoßen oder an
denen die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht die erforderlichen
Rechte/Copyright hält, sind von der Teilnahme und damit vom Gewinn
ausgeschlossen.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen
ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Frankfurt, den
31.08.2018
Silvanus Bienenprodukte UG (haftungsbeschränkt)
©
by Silvanus Bienenprodukte UG (haftungsbeschränkt)